Die BVG Reform will eine längst überfällige Aufnahme einer bestimmten Berufsgruppe in die 2. Säule erreichen. Aus Sicht der Solidarität erscheint dieser Aspekt kaum zu kritisieren, zumal 85% der Versicherten nicht davon betroffen sind.
Der zentrale Punkt in der Reform ist die Anpassung der Berechnungsgrundlage auf den versicherten Lohn. Diese Modifikation markiert den ersten Schritt der Salami-Taktik, bei der die Türe für zukünftige Anpassungen aufgestossen wird, die dann auch jene 85% betreffen.
Betrachten wir dies aus Sicht der Leistungserbringung, ist der Arbeitgeber der Leistungsträger und der Arbeitnehmer der Leistungsempfänger. Mit der Annahme der Reform erbringt der Arbeitnehmer keine Mehrleistung für die gestiegenen Kosten des Unternehmens. Für die Unternehmen stellt dies eine Verschiebung von Kapital zugunsten Dritter.

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