FUCK THE EU - Wie der amerikanische Pragmatismus die Souveränität der Schweiz retten kann
- Philippe
- 6. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen

Die Schweiz bewundert die USA in vielen Bereichen – etwa bei Innovation, Unternehmergeist oder Sicherheitspolitik. Doch beim Verhältnis zur Europäischen Union (EU) wird sie plötzlich zögerlich. Genau hier aber wäre mehr amerikanischer Pragmatismus gefragt – besonders im Umgang mit dem geplanten Rahmenabkommen mit der EU, dem Asylwesen oder mit dem Schutz unserer Landesgrenze.
Als die damalige US-Staatssekretärin Victoria Nuland den berühmten Satz „Fuck the EU“ sagte, wollte sie keinen Bruch mit Europa – sie zeigte eine klare, interessengeleitete Haltung. Ihre Worte waren zugespitzt, aber sie stehen sinnbildlich für eine selbstbewusste Aussenpolitik, die sich nicht fremdbestimmen lässt. Genau das fehlt der Schweiz im Umgang mit der EU.
Die Schweiz – mitten in Europa, aber nicht Teil der EU
Die Schweiz liegt geografisch im Herzen Europas und ist wirtschaftlich eng mit der EU verflochten. Politisch aber bleibt sie unabhängig. Die Zusammenarbeit mit der EU basiert auf bilateralen Verträgen – ein Modell, das funktioniert. Doch anders als bei Verträgen mit den USA, Russland oder China fordert die EU mehr: Rechtsangleichung, automatische Normübernahme und fremde Gerichte zur Streitbeilegung. Das Rahmenabkommen greift tief in die Grundprinzipien der Bundesverfassung ein.
Wenn es draussen stürmt, ziehen sich alle gerne ins Innere zurück. Doch der Blick ins Innere der Schweiz zeigt: Eine enge Anbindung an die EU ist nicht nur politisch und gesellschaftlich problematisch, sondern vor allem verfassungsrechtlich. Die Bundesverfassung schützt die Unabhängigkeit und direkte Demokratie – genau das steht jetzt auf dem Spiel.
Wer diese Prinzipien ignoriert, stellt sich gegen die Verfassung.
Verfassungsbruch mit Ansage?
>Art. 2 und 54 BV – Unabhängigkeit und Neutralität
Eine zu starke Angleichung an EU-Recht gefährdet die politische Souveränität der Schweiz – und damit unsere Unabhängigkeit.


>Art. 5 BV – Rechtsstaatliche Grundsätze

>Art. 121 BV – Steuerung der Zuwanderung

>Art. 140 BV – Obligatorisches Referendum

>Art. 148–191 BV – Demokratieprinzip und Organisation
Wenn zentrale Entscheide nicht mehr in Bern, sondern in Luxemburg (EuGH) fallen, verliert die direkte Demokratie ihre Substanz.
Zeit für eine eigenständige Linie
Die Debatte um das Rahmenabkommen ist keine juristisch-technische – sie ist hochpolitisch. Und sie ist eine Frage der Haltung. Bern stellt die Bürgerinnen und Bürger erneut vor die Wahl:
Wollen wir unsere Unabhängigkeit bewahren – oder sie schrittweise aufgeben?
Gerade hier kann Bern von den USA lernen. Nicht in der Lautstärke, aber in der Klarheit. Politik, die auf Selbstbestimmung, demokratische Mitsprache und nationale Interessen setzt, ist kein Isolationismus – sondern souveräner Pragmatismus.
Die Bundesverfassung verlangt, dass grundlegende Fragen der Souveränität – etwa fremde Gerichtsbarkeit oder automatische Rechtsübernahme – zwingend dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein Rahmenabkommen, das diese Grundlagen umgeht, ist politisch fragwürdig und verfassungsrechtlich unhaltbar.
Wenn der Auftrag klar ist, liegt das Problem – wie beim Asylwesen oder beim Grenzschutz – nicht in der Sache, sondern beim Personal. Wer für den Staat arbeitet, ist zuerst der Verfassung verpflichtet. Selbstverwirklichung hat hier keinen Platz.
Solange diese Grundlagen nicht respektiert werden, ist jede Diskussion über ein institutionelles Abkommen hinfällig. Wer trotzdem verhandelt, stellt sich über die Verfassung – und damit ausserhalb des demokratischen Rahmens.
Verfassungsbruch beginnt nicht auf dem Papier – sondern in den Köpfen der Verantwortlichen.
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