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AÜP 2.0 - Das Hundesgesetz in Nidwalden. Zweckgebunden, gehortet und intransparent.

  • Autorenbild: Philippe
    Philippe
  • vor 4 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Ein AÜP-Auftrag, wie er jüngst an Bolz & Partner für den Kanton Nidwalden vergeben wurde, hätte eigentlich eine systematische Prüfung mit Tiefgang sein sollen – eine Analyse der bestehenden Strukturen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen. Wer dies im entsprechenden Bericht sucht, ist jedoch fehl am Platz. Ein Beispiel für eine Aufgabenüberprüfung, wie ich sie mir vorstelle, beleuchtet dieser Beitrag am Fall des Hundegesetzes.



In Nidwalden zahlen Hundebesitzer pro Hund jährlich eine pauschale Hundesteuer von CHF 120 – zweckgebunden für Hundeeinrichtungen, Hundekurse, Tierheime oder Mikrochip-Kennzeichnungen. So steht es im Gesetz und in der Verordnung. Doch ein Blick in die Staatsrechnung zeigt: Die Realität hinkt der Gesetzeslage deutlich hinterher.


Der Hundesteuerfonds Nidwaldens
Das Hundegesetz visualisiert

Viel eingenommen, kaum verwendet: Die Hundesteuer als Sparbuch statt Zweckmittel

Der Kanton Nidwalden nimmt jährlich über CHF 240'000 an Hundesteuern ein. Doch die Realität hinkt dem Anspruch hinterher: Bis Ende 2024 wuchs der Hundesteuerfonds des Kantons auf über CHF 511'000 an. Das bedeutet: Die Einnahmen steigen stetig, die Mittel bleiben jedoch weitgehend ungenutzt.


Die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis dieses Gesetzes drängt sich auf, wenn der vorgesehene Zweck seit Jahren systematisch verfehlt wird.

Staatsrechnung 24 - Fonds S. 192
Staatsrechnung 24 - Fonds S. 192

Zweckgebunden und nichts ausgewiesen


Das Hundegesetzes und die Hundeverordnung schreiben die Verwendung der Mittel vor. Doch das aktuelle Vorgehen des Kantons entzieht sich jeglicher Nachvollziehbarkeit für Öffentlichkeit und Politik.

Buchungen zum Hundegesetz


Besonders kritisch ist, dass der kantonale Aufwand nicht über den Fonds abgewickelt, sondern direkt verbucht wird. Nach den Rechnungslegungsprinzipien ist das zwar korrekt, doch dadurch erscheint dieser Aufwand nicht im Fondsnachweis – was die gesetzlich geforderte Transparenz unterläuft.

Buchungstransaktionen in Verbindung mit dem Hundegesetz

Anstieg des Aufwands ohne Begründung


Ab dem Jahr 2023 zeigt die Staatsrechnung einen plötzlichen Anstieg der kantonalen Ausgaben im Zusammenhang mit der Hundeverwaltung – von stabilen CHF 66'000 in den Vorjahren auf über CHF 80'000. Es fehlen jedoch Erläuterungen, ein Bezug zum Fonds sowie eine nachvollziehbare Begründung für die neuen Aufgaben, die diesen Anstieg rechtfertigen würden.

Kostenentwicklung Kanton NW in Verbindung mit dem Hundegesetz

Eine wirkungsorientierte, transparente Haushaltsführung – wie sie Staatsrechnung, Finanzkontrolle, Finanzkommission, Revision und Rechenschaftsberichte anstreben – sieht anders aus. Wenn Ausgaben in einem zweckgebundenen Bereich steigen, müssen sie erklärt und begründet werden.


Das geschieht hier nicht – und wird, anders als bei anderen Fonds, auch in keinem Bericht erläutert. Zweckgebundenheit bedeutet Rechenschaftspflicht.


Intransparenz statt Wirkungskontrolle

Was bleibt, ist der Eindruck eines Selbstbedienungsfonds, der weder transparent verwaltet noch effektiv für den vorgesehenen Zweck eingesetzt wird. Die Gemeinden erhalten jährlich ihre gesetzlich zugesprochenen Mittel – das ist positiv. Doch was mit dem restlichen Geld geschieht, bleibt weitgehend im Dunkeln.






Diese AÜP2.0 steht exemplarisch dafür, warum echte Aufgabenüberprüfungen dringend nötig sind. Sie sollten nicht nur auf dem Papier stehen – sie müssen systematisch, datenbasiert und unabhängig durchgeführt werden.


Es ist Zeit, dass Verwaltung und Politik den eigenen Ansprüchen an Rechenschaft und Transparenz gerecht werden.


Grundlagen



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